Der „EUROPÄISCHE PERSONAL STANDARD CHIP“ (EPS) soll den Personalausweis ersetzen.
von Dr. Diethard Stelzl -
Ab 1. Januar 2016 soll den Bürgern der Europäischen Union (EU) der EPS-Chip subkutan eingepflanzt werden. Daraufhin haben sich im August 2014 in Geheimverhandlungen die EU-Mitglieder geeinigt.
Dadurch würden die Voraussagen der „Johannes-Apokalypse“ hinsichtlich des „Zeichen des Tieres“ erfüllt werden.
In einer bisher noch nicht veröffentlichten Pressemitteilung der EU-Chip-Kommission heißt es: >>EPS werde für alle Bürger außergewöhnliche Vorteile bieten. So könne der Personalausweis abgeschafft und bei Unfällen die Identität der Personen sofort festgestellt werden.
Ein besonderer Vorteil des EU-einheitlichen EPS-Chips sei die extrem schnelle Identifikation von Personen mit Hilfe elektronischer Mini-Detektoren (EMD), die ein Auslesen aller relevanten Daten innerhalb von nur 50 Millisekunden ermöglichen.
Durch die 16-stellige europäische PIN (Personen-Identifizierung-Nummer) könne man für einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren jedem europäischen Bürger eine eigene Nummer zuordnen, die auch über den Tod hinaus Gültigkeit haben würde.
Mittelfristig werden auch Scheckkarten und Kreditkarten überflüssig, da sich jeder EU-Bürger durch den in seinem Arm implementierten Chip in jedem Geschäft eindeutig ausweisen kann. Hierzu wird man seinen Arm nur über einen aufgerüsteten Barcodeleser führen, der dazu mit einem Mini-Detektoren-Zusatzmodul aufgerüstet wird.
Die mobilen europaweit einheitlichen Handy-Detektoren EHD verfügen zudem über Kommunikationsmöglichkeiten, die mit einem Smartphone vergleichbar sind. Dadurch ist an jedem Ort der EU der Zugriff auf die staatlichen Rechnernetzwerke aller EU-Staaten möglich.
MEDIZINER UND DATENSCHÜTZER HABEN KEINE BEDENKEN
Die EU-Chip-Kommission weist ferner darauf hin, das s Nachteile mit der sog. Chipimplementierung bisher weder bekannt, noch für die Zukunft zu erwarten seien. Es gebe auch keinerlei medizinische Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei Säuglingen bereits kurz nach dessen Geburt.
Dafür sprechen auch die Erfahrungen, die man seit August 2011 mit der Einpflanzung eines ähnlichen Chips bei weit mehr als einer Million Katzen und Hunden gemacht habe.
Bei keiner der Katzen oder Hunde, denen ein solcher Chip in der Vergangenheit implementiert worden ist, sei eine Erkrankung festgestellt worden, die auf den Chip zurückzuführen wäre. Wenn man bedenkt, dass ein Hundejahr wie sieben Menschenjahre zählt und viele Hunde mit Chip mittlerweile 14 und 15 Jahre alt werden ziehen die Wissenschaftler daraus den Rückschluss, dass auch bei Menschen bis ins hohe Alter keinerlei medizinische Komplikationen zu erwarten sind.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse haben mehrere führende Medizin-Professoren in einem Gutachten für die europäische Kommission eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den EPS ausgestellt. Die Gesundheitsminister der führenden europäischen Staaten – darunter auch Deutschland – haben deshalb ihre Zustimmung zur Einführung des Chips gegeben.
Auch die Datenschützer, die in vielen europäischen Staaten unmittelbar dem Innenministerium unterstellt sind, haben keinerlei Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei allen Bürgern.
Weitere Verletzungen des Datenschutzes seien ohnehin nicht mehr zu erwarten, da die amerikanischen Sicherheitsbehörden einschließlich der NSA schon alle wesentlichen Daten der EU-Bürger bereits in den letzten Jahren gesammelt und gespeichert hätten.
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA beider Einführung des EPS schaffe einzigartige Möglichkeiten zu einem Datenabgleich zwischen den befreundeten Machtblöcken. Damit könne die Sicherheit aller Bürger gegenüber denkbaren Gefahren wesentlich erhöht werden. So ließen sich in Zukunft jederzeit und an jedem Ort Terroristen aus Nicht-EU-Staaten sofort orten, da diese keinen EPS besäßen.
AB 1. JANUAR 2016 SOLLEN EPS ALLEN SÄUGLINGEN UNMITTELBAR NACH DER GEBURT EINGEPFLANZT WERDEN.
Die ursprünglich für den 1. Januar 2015 geplante Einführung des Europäischen Personal-Standardchips wird sich allerdings um ein Jahr verzögern. Denn um den EPS-Chip flächendeckend und für alle EU-Bürger verbindlich einführen zu können, müssen zunächst noch die gesetzlichen Grundlagen in allen EU-Staaten geschaffen werden.
Die geringsten Widerstände in der Bevölkerung sind bei Säuglingen zu erwarten und bei Ausländern, die eine Einbürgerung in die Bundesrepublik wünschen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in
Deutschland von der Großen Koalition bereits erarbeitet worden und soll dem Parlament noch vor der Sommerpause zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden.
Damit wird bei Säuglingen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Implementierung am 1. Januar 2016 begonnen werden. Auch für Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, wird die Implementierung zum gleichen Zeitpunkt eingeführt.
Für alle übrigen EU-Bürger ist eine fünfjährigen Übergangszeit vorgesehen. Grundsätzlich soll aber innerhalb dieses Zeitraums bei allen medizinischen Eingriffen, die eine Vollnarkose erfordern, der Chip implementiert werden. Patienten werden deshalb ab dem 1. Januar 2016 vor der Operation eine entsprechende schriftliche Zustimmung abgeben müssen. Lehnen sie diese ab, wird die Operation nur noch bei lebensgefährlichen Erkrankungen möglich sein.
Anträge auf die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden bereits am 1. Januar 2018 nicht mehr möglich sein, so dass EU-Bürger, dem EU-Chip notgedrungen werden zustimmen müssen, weil sie sich sonst nicht mehr ausweisen können.
Möglicherweise wird es in einigen Ländern zu Klagen von EU-Bürgern oder Interessenverbänden gegen den EPS-Chip kommen. Einer unbestätigten Meldung zufolge soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegenüber der EU-Chip-Kommission aber bereits deutlich gemacht haben, dass man die gesetzlich vorgeschriebene Implementierung des EPS-Chips keinesfalls als Verletzung der Menschenrechte ansehen werde. Entsprechende Klagen dürften deshalb keine Erfolgsaussichten haben.
Herzlichst
Ihr Dr. Diethard Stelzl