Menschenrechte
von Ina Maria von Ohr -
In den Länderverfassungen und den in der Charta der Nationen festgeschriebenen Rechten bleiben wesentliche Teile der geschöpften Rechte der Menschen unerwähnt. Es wird im Wesentlichen auf Freiheitsrechte, einige Unversehrtheitsrechte, sogenannte Familienrechte, Bildungsrechte und Staatszugehörigkeitsrechte abgestellt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird beispielhaft in Artikel 7 ein Recht des Staates auf Ausübung der Aufsicht über das Schulwesen unter den Grundrechten aufgeführt. Dies ist kein Grundrecht eines Menschen und erst recht kein Menschenrecht. Hier herrscht vielleicht eine gewisse Begriffsverwirrung.
Aus der nur teilweisen Aufnahme der Menschenrechte in die Gesetze läßt sich der Umkehrschluß ziehen, daß die übrigen von unseren Göttlichen Eltern geschaffenen Rechte den Menschen aberkannt werden.
Wenn Rechte nicht erkannt werden, ist es unmöglich, deren Durchsetzung zu erhalten oder gar zu erzwingen. Ohne Rechte ist der Mensch rechtlos.
Im Nachfolgenden hier die Auflistung der 13 geschöpften Menschenrechte:
1. Recht auf Freiheit
2. Recht auf Unversehrtheit
3. Recht auf Zugang zum Wissen um die Schöpfer und die Schöpfung
4. Recht auf Heimat
5. Recht auf Wahrheit
6. Recht auf Kenntnis der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
7. Recht auf Zugang zur Natur und allen ihren Erzeugnissen
8. Recht auf Kenntnis der Naturgewalten
9. Recht auf Zugang zur Göttlichen Lehre von Mathematik, Physik, Chemie, Zeit, Raum und Weltall
10. Recht auf Bildung
11. Recht auf Verbindung zur Erde und den anderen Planeten, Monden und Sternen
12. Recht auf Wohlstand
13. Recht auf Harmonie und Glück
Diese Rechte wurden den Menschen bei ihrer Schöpfung gegeben.
Folgende Rechte sind den heutigen Menschen unbekannt:
Die Unkenntnis das 3. Rechts auf Zugang zum Wissen um die Schöpfer und die Schöpfung führt zu einer Verkennung der Sachlage und dazu, daß unzählige Religionslehren entstanden sind, die wahren Schöpfer aber nicht erkannt werden. In manchen Gebieten der Erde wird der Glaube sogar vorgeschrieben und mit Gewalt durchgesetzt.
Das Recht auf Heimat (4.) ist in der Charta der Nationen ungenannt. Statt dessen wird auf die Bewegungsfreiheit im eigenen Land und ein Rückkehrrecht in sein Land verwiesen. Aufgrund der Unkenntnis des Begriffes Heimat und des daraus erwachsenden Rechts kommt es zu vielfachen Vertreibungen. In der deutschen Sprache hießen diese Verjagten früher „Heimatvertriebene“. Dies ist ein Hinweis darauf, daß damals zumindest im deutschsprachigen Bereich der Begriff Heimat noch gedeutet werden konnte.
Das 5.Recht auf Wahrheit dürfte allgemeiner Belustigung dienen, da jedem bewußt ist, ständig und von jedermann - vor allem von den Politikern - belogen zu werden. Ein derartiger Anspruch wird deswegen in der heutigen Zeit undurchsetzbar sein.
Das 6.Recht ist mit Sicherheit heutzutage ebenfalls unbekannt. Die Möglichkeit, Zukunftsvorhersagen zu treffen, wird allenfalls belächelt, die Gegenwart wird aus jeder Sicht anders geschildert und die Vergangenheit scheint sich mindestens alle 50-100 Jahre zu ändern, je nach Sichtweise der derzeitigen Herrscher.
Das 7.Recht auf Zugang zur Natur und allen ihren Erzeugnissen, wurde durch ein unterschiedlich ausgeformtes Privat- und Staatsrecht dahingehend geändert, daß die Möglichkeiten des Einzelnen in allen Bereichen beschnitten oder bereits gänzlich verweigert wurden.
Das 8. Recht auf Kenntnis der Naturgewalten ist in der heutigen Zeit undenkbar, da die heutige Wissenschaft davon ausgeht, daß Naturgewalten weder verstanden noch beeinflußt werden können. Teilkenntnisse und Versuchsergebnisse hierüber werden allenfalls in Wissenschaftsbereichen erörtert und gelangen selten in die Öffentlichkeit.
Das 9. Recht auf Zugang zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es derzeit nicht. Teilweise werden Wissenschaftler zur Geheimhaltung ihrer Ergebnisse teils aus wirtschaftlichen, militärischen oder aus sonstigen Gründen verpflichtet.
Das 11. Recht auf Zugang zu den Planeten, Sonnen und anderen Erscheinungen des Weltalls, wird nicht als Allgemeinrecht erkannt. Im Bereich der Wissenschaft werden viele Erkenntnisse geheim gehalten und weite Bereiche bleiben unbeachtet, da derzeit die Möglichkeit der Wesenheiten von Himmelskörpern unverstanden ist.
Das 13.Recht wird mit Sicherheit als solches nicht erkannt, da es ausschließlich in den privaten Lebensbereich verschoben und somit jedem einzelnen nur gefühlsmäßig zugeordnet wird. Gemeint ist mit diesem Recht, daß die Gemeinschaft Zustände schaffen muß, in denen ein Mensch glücklich und harmonisch leben kann. Ungleichgewichte in den Lebensformen müssen hierfür ausgeglichen werden.
Die in dieser Aufzählung noch nicht erfaßten Rechte 1,2,10 und 12 werden nur in Teilbereichen zugestanden und in noch kleineren Einheiten umgesetzt. Dies ist vollständig unzureichend.
In Zukunft ist ein vollständig neues Ordnungsprinzip notwendig, da nur auf einer auf den Göttlichen Rechten fußenden Ordnung Frieden geschaffen werden kann.
Frieden ist das Ergebnis einer Göttlichen Ordnung und kein Menschenrecht.
In Frieden mit Herzlichkeit
Ina Maria von Ohr
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