EUROPÄISCHE SCHWERPUNKTE - gentechnisch verändertes Saatgut (GV).
von Dr. Diethard Stelzl -
Umgang mit gentechnisch verändertem (GV) Saatgut.
Laut einem vom Europaparlament in Straßburg mit 480 gegen 159 Stimmen verabschiedeten Gesetz können die Mitgliedsländer zukünftig selbst über den Anbau von gentechnisch veränderten Feldfrüchten entscheiden.
Es klingt wie ein Sieg der Vernunft und eine satte Niederlage für den US-Konzern Monsanto, den weltgrößten Anbieter von patentiertem GV-Saatgut und des toxischen Unkrautvernichtungsmittels Roundup, das auf sein Saatgut gesprüht wird. Tatsächlich aber wird die Folge sein, dass sich GV-Pflanzen erstmals in der EU verbreiten.
Bis zum 13. Januar durfte in der EU nur eine einzige gentechnisch veränderte Pflanze angebaut werden, nämlich Mais der Sorte MON810 von Monsanto.
Vergeblich hatten sich zuvor eine (korrupte) Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Brüssel und beeinflussbare EU-Kommissare in der Frage der Lebensmittelsicherheit und Gesundheit kompromissbereit gezeigt.
80 Prozent des in der EU angebauten MON810-Maises wächst in Spanien, wo niederländische und andere Agrobusiness-Konzerne enormen Einfluss haben. Die restlichen 20 Prozent werden in Portugal und der Tschechischen Republik angebaut.
Bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes war die EU mit Ausnahme von Südspanien deshalb praktisch GVO-frei.
Der Umweltausschuss des Europaparlaments votierte im vergangenen November 2014 für strenge Auflagen beim GVO-Anbau. Doch anschließend ging der Gesetzentwurf zur weiteren Ausformulierung an den »Trilog« den Europarat, die EU-Kommission und Vertreter des Parlaments bilden.
Am 3. Dezember wurde schließlich eine Vereinbarung durchgedrückt, bei der die meisten Auflagen gestrichen wurden.
Der Text, dem sie zugestimmt haben, gibt Regierungen dafür keine rechtlich solide Basis. Ihnen sind die Hände gebunden, weil sie sich nicht auf Beweise für Umweltschäden berufen dürfen, um den GVO-Anbau zu verbieten. Damit sind die Länder, die GV-Pflanzen ablehnen wollen, offen für Klagen der Biotech-Industrie.«
Durch das neue Gesetz brauchen Landwirte oder GVO-Firmen nicht zu haften, wenn Gen-Samen durch den Wind auf benachbarte Äcker geweht werden, was häufig geschieht. Außerdem wird es laut den Handelsregeln der EU illegal für Mitgliedsländer, den Import von Gen-Lebensmitteln zu kontrollieren, auch wenn sie den Anbau verbieten.
Außerdem brauchen sie nicht zu gewährleisten, dass die Kosten einer Verunreinigung von den GVO-Unternehmen, die die Patente für die Produkte besitzen, übernommen werden und nicht von den Landwirten oder Lebensmittelfirmen, die unter der Verschmutzung zu leiden haben.
Tatsächlich sei der gesamte Bio-Sektor in Gefahr, der in der EU rapide wachse und sich voraussichtlich bis 2020 verdoppeln werde. Gleiches gelte für die Rechte der Kunden, die Gentechnik-freie Lebensmittel kaufen möchten.
Sicher ist, dass dieser faule Kompromiss zur weiteren Verbreitung von GV-Pflanzen und den damit verwendeten giftigen Glyphosat-Unkrautvernichtungsmitteln in der EU führen wird.
Herzlichst
Ihr Dr. Diethard Stelzl